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Umfrage ais

Im Rahmen der Neuorganisation des Instrumentalunterrichts, die nach den Plänen der Regierung des Kantons AG auf das Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden soll, laufen gegenwärtig die Vorarbeiten zur Ausarbeitung der Botschaft z.H. des Grossen Rates. Der ais will rechtzeitig, breit abgestützt und mit grossem Einsatz die Weichen für eine grosszügige Verbesserung des Angebotes und der Rahmen-bedingungen für den Instrumentalunterricht mitwirken. Der Vorstand möchte daher die Mitglieder des ais zu unseren Forderungen und zu ihrer Gewichtung befragen.

Unsere Forderungen

A:  Einheitliche kantonale Anstellung

Begründung:

  • Die unterschiedlichen Anstellungsbedingungen sind ungerecht. Es gibt keine Rechtfertigung, warum einige Gemeinden bis zu 35 % weniger für die gleiche Arbeit bezahlen.
  • Die sozialen Rahmensicherheiten sollen durch eine einheitliche Anstellung auch für Instrumental-lehrpersonen sichergestellt werden.
  • Die Administration soll vereinfacht und für die Instrumentallehrpersonen übersichtlicher werden.

Im Licht der politischen Arbeit:

  • Hier später Verbesserungen zu erreichen wird sehr schwierig und aufwändig, da Kanton und Gemeinden involviert sind.

B:  Freifach Instrumentalunterricht während der ganzen Volksschulzeit

Begründung:

  • Die Eltern bezahlen für den Instrumentalunterricht ihrer Primarschulkinder bis mehr als doppelt so viel wie für denjenigen ihrer Kinder an der Sekundarstufe I.
  • Der Instrumentalunterricht muss von der 1. bis 9. Klasse angeboten werden, dies entspricht den  momentanen Angeboten der Musikschulen.

Im Licht der politischen Arbeit:

  • Dies wird auf Verordnungsstufe festgelegt und könnte notfalls auch später eingefordert werden.

C:  Pädagogisch sinnvolle Lektionsdauer

Begründung:

  • Mit der Einführung der 45 Minuten-Lektionen auf der ganzen Volksschule (Schuljahr 2012/13) wird die Frage nach der Lektionszeit gestellt. Eine ½ Lektion würde nur noch 22½ Minuten betragen. Die Regellektionzeit von 25 Min. ist somit nicht mehr Stundenplan-konform.
  • Der ais fordert daher eine Regellektion von 30 Minuten. Eine verlängerte Lektion würde dann     45 Min. dauern. Wie bereits jetzt, wird für die Begabtenförderung Stufe 1 mit 15 Min. als Zusatz gerechnet.
  • Im kantonalen Vergleich gehört der Kanton Aargau zu den Kantonen mit den kürzesten Lektionszeiten. Die meisten Kantone kennen Unterrichtszeiten von 30 oder 40 Minuten.

Im Licht der politischen Arbeit:

  • Dies wird auf Verordnungsstufe festgelegt und könnte notfalls auch später eingefordert werden.

Gewichtung

Wir müssen in der politischen Arbeit immer damit rechnen, dass nicht alle unsere Forderungen zu 100% umgesetzt werden. Nebst der Wichtigkeit für uns als Berufsleute achteten wir bei der Gewichtung auch darauf, wie einfach oder schwierig es sein wird, zu einem späteren Zeitpunkt unsere Forderungen erreichen zu können.

Der ais gewichtet die Forderungen in der Reihenfolge A – B – C.

Fragen

Die Fragen mit Stern müssen zwingend ausgefüllt sein. Der Inhalt wird per Mail an Gabriel Imthurn gesandt.

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